Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten"Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen ..." Die Verpflichtung zur Führung von Büchern und regelmäßigen Erstellung von Abschlüssen gilt für alle Unternehmen, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang oder kraft Rechtsform bzw. Handelsregistereintragung eine Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches begründet. Buchführungspflicht nach Steuerrechtabgeleitete Buchführungspflicht"Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen" originäre BuchführungspflichtGewerbliche Unternehmer, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen übersteigen, sind darüber hinaus ebenfalls verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Belegen hinaus. Bereits vor Erstellung des Jahresabschlusses gibt die Buchführung zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Sie dient dem Unternehmer als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung. |
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