Aufzeichnungen

Kassenbuch

Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand der Geschäftskasse verglichen werden kann.

Es werden alle Barzahlungen täglich in einem Kassenbericht erfasst und mit dem tatsächlichen Bestand verglichen. Hinter dem Kassenbericht sind die Belege anzuhängen, die zu den jeweiligen Zahlungen gehören. Mehrere Barverkäufe können getrennt nach Umsatzsteuersätzen zusammengefasst werden. Bei fehlender Registrierkasse bzw. mangels Einzelaufzeichnung können die Einnahmen anhand eines Bestandvergleichs ermittelt werden. Die Kassenblätter werden zeitlich sortiert abgelegt. Die Kassenberichte sollten mit einer Belegnummer versehen werden.

Für den Kassenbericht gebieten nach h.M. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine tägliche Verbuchung. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in Ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, weil nur einer ordnungsmäßigen Buchführung Beweiskraft zukommt §158 AO.

Gerne stelle ich Ihnen zur Führung eines Kassenbuches ein auf Microsoft EXCEL basierendes Programm
( DATEV Kassen- und Warenerfassung für Office) zur Verfügung, mit dem Sie zusätzlich zu den Kassenbewegungen auch das Warenein- und ausgangsbuch erfassen können.

Bank

Für jede Bank sind Kontoauszüge nach Auszugsnummer sortiert mit den dazugehörigen Belegen abzuheften.



© 2005 - 2011 StB Matthias SchmidtImpressumSitemap