Rechnungslegung

Nach meiner Auffassung sollte das betriebliche Rechnungswesen nicht ausschließlich als Erfüllung gesetzlicher Pflichten betrachtet werden.



Finanzbuchführung

Die zeitnahe Erfassung und Auswertung des Rechnungswesens stellt das Informations- und Steuerungsinstrument für das Unternehmungen dar. Durch die zeitnahe Bearbeitung können frühzeitig Hinweise zur Beachtung steuerlicher Vorschriften und zur Steuergestaltung gegeben werden.

  • Finanzbuchhaltung einschl. Offene-Posten-Rechnung (OPOS)
  • Anlagenbuchführung
  • Prüfung fremd erstellter Buchführungen
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen u. Zusammenfassenden Meldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Soll-/Ist-Vergleiche
  • Betriebs- bzw. Branchenvergleiche
  • Lohnbuchhaltung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung Erstellung von Lohnsteuer- Anmeldungen, Meldungen zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft)

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.

  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang, Erläuterungsbericht
  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Aufgabebilanzen bei Geschäftsveräußerung/Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen

weitere Informationen (in Arbeit)

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