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Rechnungslegung
Nach meiner Auffassung sollte das betriebliche Rechnungswesen nicht ausschließlich als Erfüllung gesetzlicher Pflichten betrachtet werden.



Finanzbuchführung
Die zeitnahe Erfassung und Auswertung des Rechnungswesens stellt das Informations- und Steuerungsinstrument für das Unternehmungen dar. Durch die zeitnahe Bearbeitung können frühzeitig Hinweise zur Beachtung steuerlicher Vorschriften und zur Steuergestaltung gegeben werden.
- Finanzbuchhaltung einschl. Offene-Posten-Rechnung (OPOS)
- Anlagenbuchführung
- Prüfung fremd erstellter Buchführungen
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen u. Zusammenfassenden Meldungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Soll-/Ist-Vergleiche
- Betriebs- bzw. Branchenvergleiche
- Lohnbuchhaltung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung Erstellung von Lohnsteuer- Anmeldungen, Meldungen zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft)
weitere Informationen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang, Erläuterungsbericht
- Plausibilitätsbeurteilung
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Aufgabebilanzen bei Geschäftsveräußerung/Liquidation
- Auseinandersetzungsbilanzen
weitere Informationen (in Arbeit)
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