Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Lohnsteuer- Anmeldungen Nach Art. 1 und 5 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BStBl 2003 Teil I Seite 710 ff) sind Unternehmer und Arbeitgeber ab dem Besteuerungs-zeitraum 2005 verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch über das Verfahren ELSTER abzugeben (§ 18 Abs. 1 UStG, § 41a EStG). Hier erhalten Sie aktuelle Information-en zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung: |
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Formulare: Umsatzsteuer
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